Warenverbringung

Warenverbringung in / aus tschechischem Lager

Im tschechischen Umsatzsteuergesetz (in Übereinstimmung mit der EU-Richtlinie) wird eine besondere Form der Lieferung definiert, das sogenannte innergemeinschaftliche Verbringen. Es handelt sich grundsätzlich um Lieferungen, die der Unternehmer von einem EU-Land in ein anderes verschickt, wobei er jedoch weiterhin Eigentümer der Ware verbleibt.

Dies ist insbesondere dann der Fall, wenn der Unternehmer Waren zwischen zwei Warenlagern verschiebt, die sich in unterschiedlichen EU-Staaten befinden. Zu beachten ist hierbei, dass dies als steuerfreier Umsatz anzusehen ist. Der Unternehmer muss sich in jedem Staat umsatzsteuerlich registrieren lassen, in den die Ware verschickt wird. Die Amazon oder Real.de Händler (oder auch Partner von, About YouZalando usw.) sind davon sehr oft betroffen, da der Transfer der Ware zwischen verschiedenen Lagern den Kriterien des innergemeinschaftlichen Verbringens entspricht.

Die Händler sollen in diesem Falle darauf aufpassen, dass die Warenverbringungen auf jedem Fall in Tschechien erklärt werden müssen, sonst droht ihre Besteuerung – siehe die Quick-Fixes Regelungen, die seit 1.9.2020 europaweit gelten. 

Soll daher die Ware in ein Lager in Tschechien geliefert werden, besteht für den Händler eine sofortige Umsatzsteuerregistrierungspflicht in Tschechien.

Wir bieten die Erstellung und Einreichung der USt-Meldungen an, die Meldungen bearbeiten wir direkt aufgrund der Daten von Amazon-Reports oder anderes Softwares (z. B. (z. B. Amainvoice).

Yourtaxes.cz Umsatzsteuerregistrierung und UID-Nummer in Tschechien