Wenn die Waren an Unternehmer in einem anderen EU-Mitgliedsstaat geliefert werden, ist noch eine sogenannte Zusammenfassende Meldung einzureichen. Diese Meldung ist auch in dem Falle zu übermitteln, wenn die Ware aus dem tschechischen Lager in ein anderes EU-Lager verschickt wird oder verbracht wird.
Die Zusammenfassende Meldung wird elektronisch - gleich wie die Umsatzsteuererklärung und Kontrollmeldung - dem Finanzamt eingereicht.
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