Zusammenfassende Meldung

Zusammenfassende Meldung in Tschechien

Wenn die Waren an Unternehmer in einem anderen EU-Mitgliedsstaat geliefert werden, ist noch eine sogenannte Zusammenfassende Meldung einzureichen. Diese Meldung ist auch in dem Falle zu übermitteln, wenn die Ware aus dem tschechischen Lager in ein anderes EU-Lager verschickt wird oder verbracht wird.

Die Zusammenfassende Meldung wird elektronisch - gleich wie die Umsatzsteuererklärung und Kontrollmeldung - dem Finanzamt eingereicht. Wir bieten die Erstellung und Einreichung der Zusammenfassenden Meldungen an, die Meldungen bearbeiten wir direkt aufgrund der Daten von Amazon-Reports oder anderes Softwares (z. B. TaxdooAmainvoice).

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