Die Umsatzsteuererklärung, Kontrollmeldung sowie Zusammenfassende Meldung sind lediglich auf elektronischem Wege zu übermitteln, wobei das von der Finanzverwaltung festgelegte Format und Struktur berücksichtigt werden müssen. Unter dem elektronischen Weg versteht man entweder die Übermittlung der Dokumente per sogenannter Datenbox oder die Übermittlung der Meldungen mit einer elektronischen Unterschrift.
Ausländische Online-Händler haben nur eine sehr beschränkte Möglichkeit über einen Datenbox oder über eine tschechische elektronische Unterschrift zu verfügen. Deswegen ist es in der Praxis notwendig, einen tschechischen Steuerberater zur Vertretung in Steuersachen zu bevollmächtigen.
Die Umsatzsteuererklärung sowie beide Meldungen sind monatlich zum jeweils 25. Tag des Folgemonats einzureichen. Für verspätete Abgabe der Dokumente bemisst das Finanzamt eine Strafe. Insbesondere bei der verspäteten Abgabe der Kontrollmeldung geht es um hohe, in einigen Fällen sogar harte Strafen, die für das Unternehmen sehr empfindlich sein können. Dies passiert sehr oft, wenn sich der Online-Händler in Tschechien verspätet umsatzsteuerlich registriert. Dann bemisst das Finanzamt die Strafen separat für jede verspätet abgegebene Umsatzsteuererklärung und Kontrollmeldung für jeden Monat.
Darüber hinaus ist zu beachten, dass das Finanzamt bei Zweifeln den Unternehmer dazu auffordern kann, ihm weitere Informationen mitzuteilen. Für die Antwort legt dabei das Finanzamt eine sehr kurze Frist fest. Als Amtssprache gilt in Tschechien die tschechische Sprache, die Antworten oder Informationen müssen daher dem Finanzamt auf Tschechisch übermittelt werden. Auch aus diesem Grund ist es sehr zu empfehlen, einen tschechischen Steuerberater zur Erledigung der Steuersachen zu beauftragen.
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