Umsatzsteuermeldung

Online-Händler und Umsatzsteuermeldungen in Tschechien

Ausländische E-Commerce-Händler haben in Tschechien generell die gleichen steuerlichen Pflichten wie tschechische Unternehmer. Dazu gehört in erster Linie die monatliche Übermittlung der Umsatzsteuererklärung und natürlich auch die Zahlung der fälligen Umsatzsteuer.

In Tschechien gibt es im Vergleich zu Deutschland oder Österreich keine Umsatzsteuervoranmeldung und keine jährliche Umsatzsteuererklärung. Jeden Monat muss daher eine komplette und endgültige Umsatzsteuererklärung eingereicht werden. Sollte die Umsatzsteuererklärung nicht komplett und vollständig sein, ist eine nachträgliche Steuererklärung für den betroffenen Monat abzugeben. Auch trotz der nachträglichen Zahlung der Umsatzsteuer bemisst das Finanzamt für die Korrektur der Umsatzsteuererklärung eine Strafe.

Außer der Umsatzsteuererklärung müssen die Online-Händler auch die sog. Kontrollmeldung und Zusammenfassende Meldung in Tschechien abgeben.

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