Meldungen

Welche Meldungen müssen Online-Händler abgeben?

Als Besteuerungszeitraum für die Umsatzsteuer gilt grundsätzlich der Kalendermonat in Tschechien. Die Online-Händler müssen Umsatzsteuererklärungen, Kontrollmeldungen und Zusammenfassende Meldungen elektronisch beim Finanzamt in Ostrava einreichen, immer bis 25. Tag des nachfolgenden Monates.

Die Abgabe von beiden Meldungen können wir aufgrund einer Vollmacht für Sie erledigen

Außer Umsatzsteuererklärungen und zusammenfassenden Meldungen sind seit 1.1.2016 auch sog. Kontrollmeldungen in Tschechien abzugeben, bzw. INTRASTAT-Meldungen.

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