EKO-KOM vs. LUCID: Unterschiede für deutsche Unternehmen

Sie sind in Deutschland bei LUCID registriert und benötigen nun EPR-Compliance in Tschechien? Das tschechische System funktioniert anders – und EKO-KOM ist nicht das tschechische Pendant zum LUCID-Verpackungsregister.

Für deutsche Amazon- und Online-Händler ist diese Unterscheidung wichtig: Eine LUCID-Registrierung und die Beteiligung an einem deutschen System erfüllen ausschließlich die deutschen Verpflichtungen. Mögliche Pflichten in Tschechien sind separat zu beurteilen.

Stand: August 2026

Kurz gesagt: EKO-KOM und LUCID erfüllen unterschiedliche Funktionen

LUCID ist das öffentliche deutsche Verpackungsregister, das von der Zentralen Stelle Verpackungsregister (ZSVR) geführt wird. Unternehmen, die verpackte Waren in Deutschland in Verkehr bringen, müssen sich – soweit die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind – dort registrieren.

EKO-KOM ist dagegen eine in Tschechien autorisierte Verpackungsgesellschaft. Über das EKO-KOM-System können Unternehmen bestimmte Verpflichtungen im Bereich der Rücknahme und Verwertung von Verpackungsabfällen kollektiv erfüllen.

Deshalb sollte EKO-KOM nicht einfach als „tschechisches LUCID“ bezeichnet werden. Die Systeme sind rechtlich und organisatorisch unterschiedlich aufgebaut.

Deutschland und Tschechien im Vergleich

ThemaDeutschlandTschechien
GrundstrukturÖffentliches Verpackungsregister LUCID + gegebenenfalls Systembeteiligung bei einem SystembetreiberEKO-KOM als autorisierte Verpackungsgesellschaft / System der gemeinsamen Pflichterfüllung
Registrierung / EinbindungRegistrierung im LUCID VerpackungsregisterRegistrierung bzw. vertragliche Einbindung in das EKO-KOM-System
SystembeteiligungFür systembeteiligungspflichtige Verpackungen zusätzlicher Vertrag mit einem SystembetreiberEKO-KOM übernimmt im Rahmen seines Systems die vertraglich erfassten Pflichten der Rücknahme und Verwertung
MengenmeldungenMeldung der systembeteiligungspflichtigen Mengen an Systembetreiber und LUCIDNach dem derzeitigen EKO-KOM-System Meldung der relevanten Verpackungsmengen an EKO-KOM; aktuell quartalsweise
Ausländische UnternehmenFür ausländische Unternehmen gelten die deutschen Registrierungspflichten entsprechend der deutschen RechtslageEKO-KOM stellt eigene Registrierungsunterlagen für Unternehmen mit Sitz in anderen EU-Mitgliedstaaten zur Verfügung

Die Gegenüberstellung dient der Orientierung. Die beiden Systeme sind rechtlich nicht identisch und die jeweiligen Pflichten müssen nach der Rechtslage des betreffenden Mitgliedstaats beurteilt werden.

Wie funktioniert LUCID in Deutschland?

In Deutschland müssen Unternehmen, die verpackte Waren in Verkehr bringen und unter die Registrierungspflicht fallen, im LUCID Verpackungsregister registriert sein. Für Verpackungen, die der Systembeteiligungspflicht unterliegen, reicht die Registrierung allein jedoch nicht aus.

Zusätzlich muss ein Systembeteiligungsvertrag mit einem Systembetreiber abgeschlossen werden. Die betreffenden Verpackungsmengen werden regelmäßig sowohl dem Systembetreiber als auch dem LUCID Verpackungsregister gemeldet.

LUCID ist damit das Register; die operative Systembeteiligung erfolgt bei einem Systembetreiber. Diese Trennung ist für das Verständnis des Unterschieds zu Tschechien wesentlich.

Wie funktioniert EKO-KOM in Tschechien?

EKO-KOM ist eine autorisierte Verpackungsgesellschaft. Unternehmen können sich dem System durch Registrierung und den Abschluss einer Vereinbarung über die gemeinsame Pflichterfüllung anschließen. Auch ausländische Unternehmen mit Sitz in anderen EU-Mitgliedstaaten können in das System eingebunden werden.

Nach Abschluss des Verfahrens erhält das Unternehmen eine Bescheinigung über die Teilnahme am EKO-KOM-System sowie eine EKO-KOM-Kundennummer (ID). Die Teilnahme ist mit laufenden Pflichten verbunden; insbesondere müssen relevante Verpackungsmengen erfasst und gemeldet werden.

Nach dem derzeitigen EKO-KOM-System erfolgen die Mengenmeldungen quartalsweise. EKO-KOM weist darauf hin, dass sich die Struktur der Berichte infolge gesetzlicher Änderungen anpassen kann.

Warum reicht die deutsche LUCID-Registrierung für Tschechien nicht aus?

Die erweiterte Herstellerverantwortung ist länderspezifisch zu erfüllen. Ein Unternehmen kann deshalb gleichzeitig EPR-Pflichten in mehreren Mitgliedstaaten haben. Eine in Deutschland bestehende LUCID-Registrierung oder Systembeteiligung gilt nicht automatisch für Tschechien.

Das ist besonders für Amazon- und andere Online-Händler relevant, deren Waren in mehreren EU-Ländern verkauft, gelagert oder über Fulfillment-Strukturen bewegt werden. Für Tschechien muss deshalb separat geprüft werden, ob und für welche Verpackungen tschechische Pflichten entstehen.

Weitere Informationen: EPR in Tschechien für Amazon-Händler.

Was bedeutet das für Amazon-Händler?

Amazon verlangt EPR-Nachweise länderspezifisch. Eine deutsche LUCID-Nummer ist daher kein universeller EPR-Nachweis für andere EU-Länder. Wenn Amazon in Seller Central einen Nachweis für Tschechien anfordert, muss die tschechische Compliance gesondert geklärt werden.

Bei Amazon FBA ist zusätzlich zu beachten, dass Produktverpackungen, Transportverpackungen zum Fulfillment-Center und von Amazon selbst hinzugefügte Versandverpackungen unterschiedlich zu beurteilen sein können.

Weitere Informationen: Amazon FBA in Tschechien: EPR- und Verpackungspflichten.

Ist eine tschechische USt-IdNr. dasselbe wie eine EPR-Registrierung?

Nein. Umsatzsteuer und EPR sind zwei getrennte Compliance-Bereiche. Eine tschechische USt-IdNr. ersetzt weder die Prüfung der EPR-Pflichten noch die gegebenenfalls erforderliche Einbindung in das tschechische Verpackungssystem.

Umgekehrt bedeutet eine EPR-Registrierung nicht, dass damit umsatzsteuerliche Verpflichtungen erfüllt wären. Gerade bei Amazon FBA können beide Bereiche parallel relevant sein.

Weitere Informationen zur Umsatzsteuerregistrierung in Tschechien.

Unsere Unterstützung in Tschechien

  • Prüfung, ob für das konkrete Geschäftsmodell tschechische EPR-Pflichten bestehen
  • Registrierung bzw. Einbindung in das EKO-KOM-System, soweit erforderlich
  • Kommunikation in Tschechien
  • Laufende Meldungen auf Grundlage der bereitgestellten Verpackungsdaten
  • Koordination mit tschechischer VAT-Compliance bei Amazon- und Fulfillment-Strukturen

Häufig gestellte Fragen zu EKO-KOM und LUCID

Ist EKO-KOM das tschechische LUCID?
Nein. LUCID ist das öffentliche deutsche Verpackungsregister. EKO-KOM ist eine autorisierte Verpackungsgesellschaft und Betreiberin eines Systems der gemeinsamen Pflichterfüllung in Tschechien. Die Systeme erfüllen unterschiedliche Funktionen.
Gilt meine LUCID-Registrierung auch in Tschechien?
Nein. Eine deutsche LUCID-Registrierung erfüllt deutsche Registrierungspflichten. Mögliche EPR-Pflichten in Tschechien müssen gesondert beurteilt und erfüllt werden.
Reicht mein Vertrag mit einem deutschen dualen System für Tschechien aus?
Nein. Die deutsche Systembeteiligung bezieht sich auf die deutschen Verpflichtungen. Für Tschechien ist separat zu prüfen, ob eine Einbindung in das tschechische System erforderlich ist.
Kann sich ein deutsches Unternehmen bei EKO-KOM registrieren?
Ja. EKO-KOM stellt eigene Registrierungsunterlagen für Unternehmen mit Sitz in anderen EU-Mitgliedstaaten zur Verfügung.
Wie oft werden Verpackungsmengen in Tschechien gemeldet?
Nach dem derzeitigen EKO-KOM-System erfolgen die Meldungen quartalsweise. Aufgrund der laufenden gesetzlichen Änderungen ist jeweils die aktuelle Berichtsstruktur maßgeblich.
Bekomme ich bei EKO-KOM eine tschechische EPR-Nummer?
Nach Abschluss des EKO-KOM-Verfahrens erhält das Unternehmen eine Bescheinigung über die Teilnahme am System und eine EKO-KOM-Kundennummer (ID). Diese Begriffe sollten nicht automatisch mit einer künftigen Registrierungsnummer nach der PPWR oder mit der von Amazon verwendeten Bezeichnung „ERN“ gleichgesetzt werden.
Welche Nummer muss ich Amazon für Tschechien mitteilen?
Amazon verwendet länderspezifische EPR-Nachweise. Welche konkrete Kennung Amazon für Tschechien akzeptiert, sollte zum Zeitpunkt der Übermittlung anhand der aktuellen Seller-Central-Anforderungen geprüft werden.
Brauche ich zusätzlich eine tschechische USt-IdNr.?
EPR und Umsatzsteuer sind getrennte Verpflichtungsbereiche. Ob eine tschechische USt-IdNr. erforderlich ist, hängt von den umsatzsteuerlichen Warenbewegungen und Umsätzen ab und ist separat zu beurteilen.
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