Die Umsatzsteueridentifikationsnummer dient ganz allgemein innerhalb der Europäischen Union zur Abwicklung des innergemeinschaftlichen Waren- und Dienstleistungsverkehrs für Umsatzsteuerzwecke. Sie wird daher von jedem Unternehmer benötigt, das innerhalb des Gebiets der Europäischen Union am Waren- und Dienstleistungsverkehr zwischen den Mitgliedsstaaten teilnimmt.
Die tschechische Bezeichnung für UID Nummer (Umsatzsteuer-Identifikationsnummer) ist DIČ (daňové identifikační číslo). Sie setzt sich aus dem Code CZ und dem Stammteil / Block der Steuernummer, die entweder 8, 9 oder 10 Ziffern hat.
Die Steuernummern der tschechischen Unternehmen können auf der Homepage des tschechischen Finanzministeriums bzw. auf der EU-Homepage überprüft werden. Sie sind gleich wie die Steuernummern für die Ertragssteuerzwecke.
Der Unternehmer muss seine tschechische UID-Nummer auf von ihm ausgestellte Rechnungen / Steuerbelege angeben.
Die ausländischen Unternehmen können die tschechische USt-ID-Nummer aufgrund der Umsatzsteuerregistrierung erwerben. Für die USt-Registrierung sind folgende Dokumente vorzulegen:
Die o.a. Anlagen müssen Originale oder beglaubigte Kopien der Originale mit beglaubigter tschechischer Übersetzung sein.
Das Registrierungsverfahren dauert nach unseren Erfahrungen ca. einen Monat. Yourtaxes kann für Sie die Mehrwertsteuerregistrierung aufgrund einer Vollmacht durchführen (und nachfolgend auch die monatlichen Mehrwertsteuervoranmledungen).
Yourtaxes.cz – Umsatzsteueridentifikationsnummer Tschechien und in der Slowakei
Ing. Ondřej Antoš, LL.M.
Die Frist für die Körperschaftsteuererklärung (Unternehmenssteuer Tschechien) für das Jahr 2024 ist im Jahr 2025 abgelaufen. In der Praxis hat sich die Erhöhung des Steuersatzes von 19 % auf 21 % und weitere Änderungen bei der Unternehmensbesteuerung deutlich gezeigt. Der höhere Steuersatz, strengere Regeln für abzugsfähige Aufwendungen und intensivere Prüfungen haben in vielen Jahresabschlüssen Schwachstellen offengelegt – oft völlig unnötig.
Immer mehr Mitarbeiter arbeiten dauerhaft im Homeoffice – oft nicht im Sitzstaat des Arbeitgebers, sondern z. B. in Tschechien. Für deutsche, bzw. ausländische, Unternehmen stellt sich dann die Kernfrage: Kann die Wohnung des Mitarbeiters in Tschechien als „fixed place of business“ gelten und damit eine Betriebsstätte nach dem Doppelbesteuerungsabkommen Tschechien/Deutschland (DBA Tschechien) auslösen?
Wenn Sie sich fragen, welches Land aus steuerlicher Sicht für den Warenimport in die Europäische Union am günstigsten ist, sollten Sie insbesondere berücksichtigen, in welchem Land ein Fiskalvertreter erforderlich ist und wie die Mehrwertsteuer bei Importen in die EU berechnet wird. In beiden Fällen ist die Tschechische Republik eine ideale Wahl.