Mehrwertsteuererstattungen (Vergütungsverfahren) für britische Firmen

6.10.2022

Am 31. Januar 2020 verließ das Vereinigte Königreich die Europäische Union (EU) und wurde gemäß dem Austrittsabkommen seit dem 1. Februar 2020 ein Drittland in Bezug auf die Mehrwertsteuer. Das Vereinigte Königreich und die EU einigten sich auf eine Übergangszeit bis zum 31. Dezember 2020. Während dieser Übergangszeit unterlag das Vereinigte Königreich weiterhin dem gesamten EU-Recht, und der Handel untereinander wurde vorübergehend auf der Grundlage der EU-Binnenmarktvorschriften abgewickelt. Ab dem 1. Januar 2021 gilt die Übergangszeit nicht mehr, und die Mehrwertsteuererstattung aus der Tschechischen Republik muss gemäß den Vorschriften für die Mehrwertsteuererstattung an Ausländer aus Drittländern erfolgen.

Die einzige Ausnahme betrifft den Erwerb von Gegenständen in Tschechien durch einen in Nordirland ansässigen Steuerpflichtigen, dem eine USt-ID-Nummer mit dem Präfix XI zugeteilt wurde. In diesen Fällen gilt das EU-Mehrwertsteuererstattungssystem.

Bedingungen für die Mehrwertsteuererstattungen (Vergütungsverfahren) in Tschechien

Die Vorsteuererstattungen können nur von Steuerpflichtigen beantragt werden, die nicht in der EU ansässig sind oder in EU keine umsatzsteuerliche Betriebstätte haben. Die ausländische Person hat Anspruch auf Erstattung der Mehrwertsteuer auf in der Tschechischen Republik erworbene Waren oder erbrachte Dienstleistungen oder auf die Einfuhr von Waren (die sog. Einfuhrumsatzsteuer), wenn

Eine weitere Ausnahme ist die Durchführung einer ausgewählten Lieferung, für die die OSS-Sonderregelung gilt.

Die Mehrwertsteuer wird dem Steuerpflichtigen unter ähnlichen Bedingungen erstattet, unter denen tschechische Steuerpflichtige einen Vorsteuerabzug beantragen können, d. h. insbesondere die Bedingung, dass die erhaltene steuerpflichtige Leistung, für die die Erstattung beantragt wird, vom Steuerpflichtigen für seine wirtschaftliche Tätigkeit verwendet wird, muss erfüllt sein.

Antrag auf die Mehrwertsteuererstattungen (Vergütungsverfahren) in Tschechien

Die ausländische Person reicht einen Erstattungsantrag beim Finanzamt der Hauptstadt Prag ein. Der Antrag auf Rückerstattung ist auf dem vom Finanzministerium vorgeschriebenen Formular einzureichen; der Antrag kann nicht elektronisch eingereicht werden.

Dem Erstattungsantrag sind die vom Steuerpflichtigen ausgestellten Steuerbelege oder die Steuerbelege für die Einfuhr von Waren sowie der Zahlungsnachweis beizufügen. Dem Antrag ist eine schriftliche Erklärung der ausländischen Person beizufügen, dass sie die im tschechischen USt-Gesetz festgelegten Bedingungen für die Erstattung während des Zeitraums, für den die Erstattung beantragt wird, erfüllt hat.

Der Zeitraum für die Beantragung der Mehrwertsteuererstattung muss mindestens drei aufeinanderfolgende Kalendermonate eines Kalenderjahres umfassen, darf aber nicht länger als ein Kalenderjahr sein. Der Antrag auf Erstattung der Mehrwertsteuer für das betreffende Kalenderjahr muss bis spätestens 30. Juni des folgenden Kalenderjahres eingereicht werden, andernfalls verfällt der Anspruch.

Die Steuer wird auf das vom Antragsteller im Erstattungsantrag angegebene Bankkonto erstattet. Die Mehrwertsteuer wird nur dann erstattet, wenn der Betrag der Erstattung mindestens 1.000 CZK pro Kalenderjahr beträgt. Das tschechische Mehrwertsteuergesetz definiert die Arten von Waren, für die die Steuer nicht erstattet werden kann. Dazu gehören z. B. Waren und Dienstleistungen für den persönlichen Verbrauch, Waren und Dienstleistungen im Zusammenhang mit der Vertretung einer ausländischen Person, Telefongebühren, Taxidienstleistungen und Kraftstoff mit Ausnahme von Diesel

Die mehreren Information über die Mehrwertsteuererstattungen können Sie auch auf unserer Webseite finden.

yourtaxes.cz - Ihr Partner für die Mehrwertsteuererstattungen (Vergütungsverfahren) in Tschechien

Sdílejte na
Länderbericht Tschechien - 2024 10.11.2023

Ab dem 1. Januar 2024 finden im tschechischen Steuersystem eine Reihe bedeutender Änderungen statt – der Körperschaftsteuersatz wird erhöht, die Mehrwertsteuersätze werden sich ändern und nicht zuletzt wird auch die Steuerbelastung natürlicher Personen steigen.

Änderungen der tschechischen Mehrwertsteuersätze ab 1. 1. 2024 4.9.2023

Neben Änderungen im Bereich der Körperschaftsteuer bereitet das tschechische Finanzministerium eine Anpassung der Mehrwertsteuersätze vor. Die Mehrwertsteuersätze sollten sich ab dem 1. Januar 2024 ändern.

Die tschechische Körperschaftssteuer wird erhöht 1.9.2023

Die Tschechische Republik plant umfassende Änderungen ihres Steuersystems, einschließlich Änderungen der Körperschaftsteuersätze, die ab Anfang 2024 in Kraft treten und zur Reduzierung des Staatshaushaltsdefizits beitragen sollen.

Zpět na články