Die tschechische Finanzverwaltung hat nach dem lokalen Steuerrecht die Möglichkeit, die Unternehmen vor allem mit folgenden Sanktionen zu bestrafen:
Das Pönale wird dem Steuersubjekt in dem Fall bemessen, wenn ihm (zum Beispiel als Ergebnis einer Betriebsprüfung) das Finanzamt eine zusätzliche Steuer bemisst. Das Pönale i.H. von 20 % wird aufgrund des Betrags der zusätzlich nachbemessenen Steuer zum Lasten vorgeschrieben.
Einige Strafen können auch wegen Fehler in den Intrastat-Meldungen vom tschechischen Zollamt bemessen.
Die Frist für die Körperschaftsteuererklärung (Unternehmenssteuer Tschechien) für das Jahr 2024 ist im Jahr 2025 abgelaufen. In der Praxis hat sich die Erhöhung des Steuersatzes von 19 % auf 21 % und weitere Änderungen bei der Unternehmensbesteuerung deutlich gezeigt. Der höhere Steuersatz, strengere Regeln für abzugsfähige Aufwendungen und intensivere Prüfungen haben in vielen Jahresabschlüssen Schwachstellen offengelegt – oft völlig unnötig.
Immer mehr Mitarbeiter arbeiten dauerhaft im Homeoffice – oft nicht im Sitzstaat des Arbeitgebers, sondern z. B. in Tschechien. Für deutsche, bzw. ausländische, Unternehmen stellt sich dann die Kernfrage: Kann die Wohnung des Mitarbeiters in Tschechien als „fixed place of business“ gelten und damit eine Betriebsstätte nach dem Doppelbesteuerungsabkommen Tschechien/Deutschland (DBA Tschechien) auslösen?
Wenn Sie sich fragen, welches Land aus steuerlicher Sicht für den Warenimport in die Europäische Union am günstigsten ist, sollten Sie insbesondere berücksichtigen, in welchem Land ein Fiskalvertreter erforderlich ist und wie die Mehrwertsteuer bei Importen in die EU berechnet wird. In beiden Fällen ist die Tschechische Republik eine ideale Wahl.