Strafen nach dem tschechischen Umsatzsteuerrecht

6.3.2020

Die tschechische Finanzverwaltung hat nach dem lokalen Steuerrecht die Möglichkeit, die Unternehmen vor allem mit folgenden Sanktionen zu bestrafen:

  1. Wegen der verspätet bezahlten Umsatzsteuer entstehen die Verzugszinsen i. H. von ca. 14 % p. a.
  2. Wegen der verspätet abgegebenen Umsatzsteuererklärungen wird eine Strafe i. H. von 0,05 % der Umsatzsteuer pro Tag der Verspätung bemessen (nachbemessen nach der zu entrichtenden Steuer, max. bis 5 % der Umsatzsteuer).

  3. Für verspätet abgegebene Kontrollmeldungen wird eine Strafe i. H. von 1.000 CZK pro Meldung bemessen.

  4. Im Falle der Einreichung einer Kontrollmeldung zum Ersatztermin, erst nach Aufforderung des Steuerverwalters, droht eine Geldbuße von 10.000,- CZK. Eine Geldbuße von 30.000,- CZK droht dann, wenn es trotz der Aufforderung zu keiner Änderung, Ergänzung oder Bestätigung der in der eingereichten Kontrollmeldung angeführten Angaben kommt. Mit der höchsten Geldstrafe muss in dem Falle gerechnet werden, wenn das Unternehmen die Kontrollmeldung auch zum Ersatztermin nicht einreicht - infolgedessen beträgt die Geldbuße 50.000,- CZK.

Das Pönale wird dem Steuersubjekt in dem Fall bemessen, wenn ihm (zum Beispiel als Ergebnis einer Betriebsprüfung) das Finanzamt eine zusätzliche Steuer bemisst. Das Pönale i.H. von 20 % wird aufgrund des Betrags der zusätzlich nachbemessenen Steuer zum Lasten vorgeschrieben.

Einige Strafen können auch wegen Fehler in den Intrastat-Meldungen vom tschechischen Zollamt bemessen.

Sdílejte na
Körperschaftsteuer Tschechien: Was uns die Praxis 2024 gezeigt hat 20.11.2025

Die Frist für die Körperschaftsteuererklärung (Unternehmenssteuer Tschechien) für das Jahr 2024 ist im Jahr 2025 abgelaufen. In der Praxis hat sich die Erhöhung des Steuersatzes von 19 % auf 21 % und weitere Änderungen bei der Unternehmensbesteuerung deutlich gezeigt. Der höhere Steuersatz, strengere Regeln für abzugsfähige Aufwendungen und intensivere Prüfungen haben in vielen Jahresabschlüssen Schwachstellen offengelegt – oft völlig unnötig.

Homeoffice in Tschechien – entsteht eine Betriebsstätte? 25.11.2025

Immer mehr Mitarbeiter arbeiten dauerhaft im Homeoffice – oft nicht im Sitzstaat des Arbeitgebers, sondern z. B. in Tschechien. Für deutsche, bzw. ausländische, Unternehmen stellt sich dann die Kernfrage: Kann die Wohnung des Mitarbeiters in Tschechien als „fixed place of business“ gelten und damit eine Betriebsstätte nach dem Doppelbesteuerungsabkommen Tschechien/Deutschland (DBA Tschechien) auslösen?

Welches Land ist für den Warenimport nach Europa am günstigsten? Über 6.9.2025

Wenn Sie sich fragen, welches Land aus steuerlicher Sicht für den Warenimport in die Europäische Union am günstigsten ist, sollten Sie insbesondere berücksichtigen, in welchem ​​Land ein Fiskalvertreter erforderlich ist und wie die Mehrwertsteuer bei Importen in die EU berechnet wird. In beiden Fällen ist die Tschechische Republik eine ideale Wahl.

Zpět na články