Die tschechische Finanzverwaltung hat nach dem lokalen Steuerrecht die Möglichkeit, die Unternehmen vor allem mit folgenden Sanktionen zu bestrafen:
Das Pönale wird dem Steuersubjekt in dem Fall bemessen, wenn ihm (zum Beispiel als Ergebnis einer Betriebsprüfung) das Finanzamt eine zusätzliche Steuer bemisst. Das Pönale i.H. von 20 % wird aufgrund des Betrags der zusätzlich nachbemessenen Steuer zum Lasten vorgeschrieben.
Einige Strafen können auch wegen Fehler in den Intrastat-Meldungen vom tschechischen Zollamt bemessen.
Ab dem 1. Januar 2024 finden im tschechischen Steuersystem eine Reihe bedeutender Änderungen statt – der Körperschaftsteuersatz wird erhöht, die Mehrwertsteuersätze werden sich ändern und nicht zuletzt wird auch die Steuerbelastung natürlicher Personen steigen.
Neben Änderungen im Bereich der Körperschaftsteuer bereitet das tschechische Finanzministerium eine Anpassung der Mehrwertsteuersätze vor. Die Mehrwertsteuersätze sollten sich ab dem 1. Januar 2024 ändern.
Die Tschechische Republik plant umfassende Änderungen ihres Steuersystems, einschließlich Änderungen der Körperschaftsteuersätze, die ab Anfang 2024 in Kraft treten und zur Reduzierung des Staatshaushaltsdefizits beitragen sollen.