In Tschechien ist für die Verwaltung der Intrastat-Agenda das Zollamt zusammen mit dem Tschechischen Statistischen Amt zuständig. Das Zollamt kümmert sich insbesondere um die Sammlung der Daten, ihre Überprüfung und die Aufsicht auf die Unternehmen, dass sie ihre Meldungspflicht erfüllen. Das Tschechische Statistische Amt wertet dann die Daten aus.
Das Zollamt hat in seiner Kompetenz die Strafen zu bemessen, falls die Meldepflicht nicht oder falsch erfüllt wird. Theoretisch kann das Zollamt eine Strafe bis zu 1.000.000 CZK (ca. 38,5 Tsd. EUR) bemessen. Nichtsdestotrotz passiert es in der Praxis sehr selten, dass das Zollamt eine solche Strafe bemessen würde.
Die Höhe der Strafe stellt das Zollamt nach seiner Überlegung fest und berücksichtigt dabei das Volumen der Transaktionen, die Bereitschaft des Unternehmens, die Fehler zu korrigieren und die Häufigkeit der Verletzungen ihrer Meldepflicht. Je höheres Volumen und merkbare Verletzungen, desto höhere Strafen drohen.
Das Zollamt hat zu dem Thema der Strafen folgende offizielle Statistik publiziert:
1) Die Menge der Strafen, die für die Nicht-Erfüllung der Intrastat-Meldungspflicht bemessen wurden
2016 - 121
2017 – 1.170
2018 - 850
2) Der Median der Strafe
2016 – 4 000 CZK / ca. 155 EUR
2017 – 8 000 CZK / ca. 310 EUR
2018 – 6 000 CZK / ca. 230 EUR
3) Die maximale Höhe der Strafe
2016 – 50 000 CZK / ca. 1.925 EUR
2017 – 500 000 CZK / ca. 19.230 EUR
2018 – 160 000 CZK / ca. 6.155 EUR
Sollten Sie das Interesse haben, können wir uns um Ihre Intrastat-Meldungspflichten in Tschechien kümmern. In der Praxis ist es effizienter, wenn sowohl die Intrastat-Meldung als auch die Umsatzsteuermeldung bei uns bearbeitet werden.
Die Strafen wegen Fehler bei der Abgabe der Umsatzsteuermeldungen werden seitens des tschechischen Finanzamtes bemessen. Die Unternehmen sollten beachten, dass sie höher als z. B. in Deutschland sind.
Ab dem 1. Januar 2024 finden im tschechischen Steuersystem eine Reihe bedeutender Änderungen statt – der Körperschaftsteuersatz wird erhöht, die Mehrwertsteuersätze werden sich ändern und nicht zuletzt wird auch die Steuerbelastung natürlicher Personen steigen.
Neben Änderungen im Bereich der Körperschaftsteuer bereitet das tschechische Finanzministerium eine Anpassung der Mehrwertsteuersätze vor. Die Mehrwertsteuersätze sollten sich ab dem 1. Januar 2024 ändern.
Die Tschechische Republik plant umfassende Änderungen ihres Steuersystems, einschließlich Änderungen der Körperschaftsteuersätze, die ab Anfang 2024 in Kraft treten und zur Reduzierung des Staatshaushaltsdefizits beitragen sollen.