Neben Änderungen im Bereich der Körperschaftsteuer bereitet das tschechische Finanzministerium eine Anpassung der Mehrwertsteuersätze vor. Die Mehrwertsteuersätze sollten sich ab dem 1. Januar 2024 ändern.
Das tschechische Mehrwertsteuergesetz enthält heute insgesamt 3 Steuersätze, den Basissteuersatz von 21 %, den ersten ermäßigten 15 % und den zweiten ermäßigten 10 %. Die tschechische Regierung möchte noch einen dritten Steuersatzes einführen, nämlich 0 % auf Bücher.
Nach dem Vorschlag des Finanzministeriums wird die Zahl der Mehrwertsteuersätze von drei auf zwei senken, und zwar auf 21 % und 12 %. Die ausgewählten Waren und Dienstleistungen werden von der ermäßigten auf den Basis-Mehrwertsteuersatz verschoben. Das Ziel dieser Änderung besteht darin, das tschechische Mehrwertsteuersystem zu vereinfachen, indem zwei ermäßigte Sätze (15 % und 10 %) zu einem gemeinsamen Satz von 12 % zusammengefasst werden.
Viele Artikeln, die heute einem der ermäßigten Mehrwertsteuersätze (15 oder 10 %) unterliegen, werden daher mit einem neuen Steuersatz von 12 % besteuert. Dabei handelt es sich zum Beispiel um Lebensmittel mit Ausnahme der meisten Getränke, Medikamente oder Bauarbeiten, Kindersitze im Auto oder Bestattungsdienstleistungen.
Weiterhin wird vorgeschlagen, die in der Vergangenheit aufgrund Covid-Krise in einen ermäßigten Steuersatz einbezogen wurden, in Basissteuersatz von 21 % zu verschieben. Insbesondere geht es um:
Für andere Artikel, die von einem der beiden ermäßigten Sätze betroffen sind, gilt weiterhin der einheitliche ermäßigte Satz von 12 %. Die gelegentliche Personenbeförderung im öffentlichen Busverkehr wechselt vom Grundsteuersatz zum ermäßigten Mehrwertsteuersatz. Im Gegenteil dazu verschiebt sich die gelegentliche Massenbeförderung von Personen mit Bussen vom Basis-Mehrwertsteuersatz von 21 % auf den ermäßigten Mehrwertsteuersatz von 12 %.
Ab dem 1. Januar 2024 finden im tschechischen Steuersystem eine Reihe bedeutender Änderungen statt – der Körperschaftsteuersatz wird erhöht, die Mehrwertsteuersätze werden sich ändern und nicht zuletzt wird auch die Steuerbelastung natürlicher Personen steigen.
Neben Änderungen im Bereich der Körperschaftsteuer bereitet das tschechische Finanzministerium eine Anpassung der Mehrwertsteuersätze vor. Die Mehrwertsteuersätze sollten sich ab dem 1. Januar 2024 ändern.
Die Tschechische Republik plant umfassende Änderungen ihres Steuersystems, einschließlich Änderungen der Körperschaftsteuersätze, die ab Anfang 2024 in Kraft treten und zur Reduzierung des Staatshaushaltsdefizits beitragen sollen.