Die tschechische Körperschaftssteuer wird erhöht

1.9.2023

Die tschechische Körperschaftsteuer ab 2024

Gewinne juristischer Personen werden in der Tschechischen Republik nun mit einem linearen Steuersatz von 19 % besteuert, was im Vergleich zur Europäischen Union einer der niedrigeren Sätze ist. Daher schlägt das tschechische Finanzministerium vor, den Körperschaftsteuersatz von 19 % auf 21 % zu erhöhen. Dadurch soll die tschechische Körperschaftsteuer dem europäischen Durchschnitt angenähert werden. Der höhere Steuersatz wird auf die Einkommensteuer angewendet, die für den Steuerzeitraum ab dem 1.1.2024 erklärt wird, z.B. für die Körperschaftsteuererklärung, die für das Jahr 2024 abgegeben wird.

Darüber hinaus plant das Finanzministerium, die Abzugsfähigkeit von Steueraufwendungen für höherwertige Fahrzeuge zu beschränken. Der Kauf von Personenkraftwagen wird derzeit bevorzugt, wenn die Autos für die sogenannte „geschäftliche Nutzung“ angeschafft werden. Dabei handelt es sich um eine steuerlich absetzbare Ausgabe, und Autos können als Ausgabe abgeschrieben werden, ohne dass es zu einer wesentlichen Einschränkung ihres Verwendungszwecks oder Kaufpreises kommt. Das Finanzministerium schlägt nun vor, die steuerliche Abzugsfähigkeit beim Kauf herkömmlicher Personenkraftwagen für geschäftliche Zwecke auf die ersten 2 Mio. CZK des Autopreises zu beschränken.

Steuerliche Absetzbarkeit von Wein

Eine weitere Änderung betrifft die steuerliche Absetzbarkeit von stillem Wein als Schenkung bis zu 500 CZK. Derzeit ist die steuerliche Absetzbarkeit der sogenannten Repräsentationskosten bis zu 500 CZK zulässig, sofern weitere Voraussetzungen erfüllt sind. Eine dieser Voraussetzungen besteht darin, dass der betreffende Artikel nicht der Verbrauchsteuer unterliegt.

Daher sind insbesondere Schenkungen von Tabakwaren oder alkoholischen Produkten nicht steuerlich absetzbar, selbst wenn ihr Wert unter 500 CZK liegt. Die einzige Ausnahme ist stiller Wein, der dieser Beschränkung nicht unterliegt. Dies soll sich mit der Novelle ändern und der Wein wird künftig ebenfalls nicht steuerlich abzugsfähig sein.

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