Steuersystem in Tschechien
Steuern in Tschechien
In Tschechien gibt es folgende Steuerarten:
Die Tschechische Republik führt seit dem 1. Januar 2023 eine außerordentliche Übergewinnsteuer (nachfolgend nur „ÜGSt“) ein. Die gesetzlichen Bedingungen der ÜGSt wurden durch die Änderung des Gesetzes Nr. 586/1992 Slg., über Einkommenssteuern (die Parlamentspresse Nr. 254) festgestellt.
Die ÜGSt wird für einen Zeitraum von Jahren 2023 - 2025 auf Übergewinne erhoben und soll für Unternehmen in den Sektoren der Energieerzeugung und -handels, der Banken, der Erdölindustrie, des Bergbaus und der Verarbeitung fossiler Brennstoffe gelten. Der ÜGSt-Satz beträgt 60 % der Übergewinne, die sich aus den Differenzen zwischen den jährlichen Steuerbemessungsgrundlagen im Zeitraum 2023 - 2025 und dem Durchschnitt der um 20 % erhöhten Steuerbemessungsgrundlagen der letzten vier Jahre (d. h. 2018 - 2021) ergeben werden.
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Ing. Ondřej Antoš, LL.M.