Homeoffice in Tschechien – entsteht eine Betriebsstätte?

25.11.2025

Immer mehr Mitarbeiter arbeiten dauerhaft im Homeoffice – oft nicht im Sitzstaat des Arbeitgebers, sondern z. B. in Tschechien. Für deutsche, bzw. ausländische, Unternehmen stellt sich dann die Kernfrage: Kann die Wohnung des Mitarbeiters in Tschechien als „fixed place of business“ gelten und damit eine Betriebsstätte nach dem Doppelbesteuerungsabkommen Tschechien/Deutschland (DBA Tschechien) auslösen?

Wann wird das Homeoffice zur Betriebsstätte?

Nach dem OECD-Musterabkommen liegt eine Betriebsstätte vor, wenn

  • der Arbeitsplatz in Tschechien ausreichend fest und dauerhaft ist,

  • das Unternehmen dort seine Tätigkeit ganz oder teilweise ausübt,

  • die Tätigkeit nicht nur vorbereitend oder hilfsweise ist,

  • die Person dort einen wesentlichen Teil der Arbeitszeit verbringt

  • und es einen klaren kommerziellen Grund gibt, warum genau an diesem Ort gearbeitet wird.

Für Arbeitgeber heißt das: Ein dauerhaft genutztes Homeoffice in Tschechien, von dem aus operative Tätigkeiten für den ausländischen Betrieb ausgeübt werden, kann schnell zur Betriebsstätte werden – insbesondere, wenn dort Management-, Vertriebs- oder Beratungsleistungen erbracht werden.

Tschechien ist strenger als das OECD-Kommentar

Wichtig für die Praxis: Die tschechische Finanzverwaltung wendet den OECD-Kommentar eher eng an, gleichzeitig aber das nationale Recht streng. In der Folge kann Tschechien eine Betriebsstätte annehmen, auch wenn nach OECD-Kommentar eigentlich keine vorliegen würde.

Das betrifft nicht nur klassische Produktionsstandorte, sondern zunehmend auch Remote Work in Bereichen wie IT, Beratung oder Projektmanagement. Unternehmen, die sich nur auf die allgemeine Auslegung des OECD-Kommentars oder auf Informationen aus Deutschland verlassen, können die tschechische Sicht schnell unterschätzen.

Auswirkungen auf Körperschaftsteuer in Tschechien

Sobald eine Betriebsstätte vorliegt, sind die in Tschechien zuzurechnenden Gewinne in Tschechien zu versteuern. Für viele Unternehmen ist dies der Einstieg in das Thema Unternehmenssteuer in Tschechien, bzw. Körepreschaftsteuer in Tschechien.

Zusätzlich greifen die Regelungen des Doppelbesteuerungsabkommens Tschechien / Deutschland, die verhindern sollen, dass dieselben Gewinne doppelt belastet werden. Praktisch bedeutet das aber oft komplexe Aufteilungs- und Dokumentationsfragen – gerade, wenn Mitarbeiter von mehreren Ländern aus arbeiten oder als Grenzgänger zwischen Tschechien und Deutschland pendeln.

Was sollten ausländische Unternehmen jetzt tun?

Ausländische Unternehmen mit Mitarbeitern oder Consultants im tschechischen Homeoffice sollten:

  • jede Tätigkeit in Tschechien einzeln prüfen,

  • dokumentieren, warum die Person von Tschechien aus arbeitet,

  • Funktionen und Entscheidungsbefugnisse klar abgrenzen,

  • das DBA mit Tschechien systematisch anwenden und laufend überwachen.

Insbesondere bei längeren oder gemischten Remote-Setups (z. B. teilweise Deutschland, teilweise Tschechien) ist eine frühzeitige steuerliche Analyse entscheidend, um unerwartete Steuerpflichten in Tschechien zu vermeiden.

Ing. Ondřej Antoš, LL.M.

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