Der tschechische Finanzminister hat in Bezug auf außergewöhnliche aktuelle Ereignisse und steigende Treibstoffpreise über Erlassung von Kfz-Steuervorauszahlungen entschieden. Die Entscheidung wurde am 24. März 2022 veröffentlicht. Aufgrund der Entscheidung besteht ein kollektiver Verzicht auf die am 19.4.2022, 15.7.2022, 17.10.2022 und 15.12.2022 fälligen Kfz-Steuervorauszahlungen für alle Kfz-Steuerzahler, wobei kein Handlungsbedarf notwendig ist.
Der Verzicht auf die Kfz-Steuervorauszahlungen führt nicht zur Auflösung der Steuer selbst. Allerdings wird derzeit eine Novelle des Kfz - Gesetzes vorbereitet, die zu einer Reduzierung von steuerpflichtigen Personen sowie zu einer Reduzierung der Steuerhöhe führen sollte. Die Gesetzänderung sollte rückwirkend für die Steuerperiode 2022 angewendet werden. Über eine weitere Entwicklungen werden wir Sie informieren.
Ab dem 1. Januar 2024 finden im tschechischen Steuersystem eine Reihe bedeutender Änderungen statt – der Körperschaftsteuersatz wird erhöht, die Mehrwertsteuersätze werden sich ändern und nicht zuletzt wird auch die Steuerbelastung natürlicher Personen steigen.
Neben Änderungen im Bereich der Körperschaftsteuer bereitet das tschechische Finanzministerium eine Anpassung der Mehrwertsteuersätze vor. Die Mehrwertsteuersätze sollten sich ab dem 1. Januar 2024 ändern.
Die Tschechische Republik plant umfassende Änderungen ihres Steuersystems, einschließlich Änderungen der Körperschaftsteuersätze, die ab Anfang 2024 in Kraft treten und zur Reduzierung des Staatshaushaltsdefizits beitragen sollen.