Der tschechische Finanzminister hat in Bezug auf außergewöhnliche aktuelle Ereignisse und steigende Treibstoffpreise über Erlassung von Kfz-Steuervorauszahlungen entschieden. Die Entscheidung wurde am 24. März 2022 veröffentlicht. Aufgrund der Entscheidung besteht ein kollektiver Verzicht auf die am 19.4.2022, 15.7.2022, 17.10.2022 und 15.12.2022 fälligen Kfz-Steuervorauszahlungen für alle Kfz-Steuerzahler, wobei kein Handlungsbedarf notwendig ist.
Der Verzicht auf die Kfz-Steuervorauszahlungen führt nicht zur Auflösung der Steuer selbst. Allerdings wird derzeit eine Novelle des Kfz - Gesetzes vorbereitet, die zu einer Reduzierung von steuerpflichtigen Personen sowie zu einer Reduzierung der Steuerhöhe führen sollte. Die Gesetzänderung sollte rückwirkend für die Steuerperiode 2022 angewendet werden. Über eine weitere Entwicklungen werden wir Sie informieren.
Wenn Sie sich fragen, welches Land aus steuerlicher Sicht für den Warenimport in die Europäische Union am günstigsten ist, sollten Sie insbesondere berücksichtigen, in welchem Land ein Fiskalvertreter erforderlich ist und wie die Mehrwertsteuer bei Importen in die EU berechnet wird. In beiden Fällen ist die Tschechische Republik eine ideale Wahl.
Ab dem 1. Januar 2024 finden im tschechischen Steuersystem eine Reihe bedeutender Änderungen statt – der Körperschaftsteuersatz wird erhöht, die Mehrwertsteuersätze werden sich ändern und nicht zuletzt wird auch die Steuerbelastung natürlicher Personen steigen.
Neben Änderungen im Bereich der Körperschaftsteuer bereitet das tschechische Finanzministerium eine Anpassung der Mehrwertsteuersätze vor. Die Mehrwertsteuersätze sollten sich ab dem 1. Januar 2024 ändern.