Im Allgemeinen gilt es, dass der Vorsteuerabzug nur dann zulässig ist, wenn erworbene Ware für gewerbliche Tätigkeit des Unternehmers verwendet wird. Sollte erworbene Ware für andere Zwecke verwendet werden (z. B. gespendet werden), ist diese Verwendung einem Verkauf gleichgestellt und dabei die Umsatzsteuer abzuführen ist.
Das tschechische Finanzministerium hat nun entschieden, dass Unternehmer, die Schutzmittel oder Material für ihre Herstellung spenden, nicht verpflichtet sind, die dafür entfallende Umsatzsteuer abzuführen. Diese außerordentlichen Maßnahmen gelten vom 12. März 2020 bis zum Ende des behördlichen Notstandes, der aktuell bis zum Ende April 2020 angekündig ist.
Die umsatzsteuerliche Regelung betrifft nachfolgende Waren:
Das Material für die Herstellung von Waren kann auch „umsatzsteuerlich günstig“ gespendet werden. Dies gilt jedoch nur im Fall, wenn Material an Rechtsträger gespendet wird, die zur Herstellung der gegenständlichen Waren berechtigt sind. Im Einzelnen geht es um
Außer dieser Maßnahme bietet die tschechische Regierung auch die Programme für die Unterstützug der Beschäftigung an.
Ab dem 1. Januar 2024 finden im tschechischen Steuersystem eine Reihe bedeutender Änderungen statt – der Körperschaftsteuersatz wird erhöht, die Mehrwertsteuersätze werden sich ändern und nicht zuletzt wird auch die Steuerbelastung natürlicher Personen steigen.
Neben Änderungen im Bereich der Körperschaftsteuer bereitet das tschechische Finanzministerium eine Anpassung der Mehrwertsteuersätze vor. Die Mehrwertsteuersätze sollten sich ab dem 1. Januar 2024 ändern.
Die Tschechische Republik plant umfassende Änderungen ihres Steuersystems, einschließlich Änderungen der Körperschaftsteuersätze, die ab Anfang 2024 in Kraft treten und zur Reduzierung des Staatshaushaltsdefizits beitragen sollen.