Das Finanzministerium will die USt-Registrierungspflicht ändern

2.12.2021

Die tschechische Finanzverwaltung will die Erhöhung der Obergrenze des Umsatzes für die Kleinunternehmen gem. der europäischen Mehrwertsteuerrichtlinie erzielen, die die Pflicht der Registrierung zur Mehrwertsteuer in Tschechien wesentlich beeinflussen könnte. Die Mehrwertsteuerrichtlinie  erlaubt den Mitgliedsländern, die Grenze bis zu 85.000 € ab 2025 zu erhöhen. Diese Erhöhung, sagte das Ministerium, sollte zu einer Verringerung der administrativen Kosten führen und die Zahl der Kleinunternehmen steigern, die in der Lage sind, von der Pauschalsteuer zu profitieren. Das Ministerium weist auch darauf hin, dass diese Grenze seit mehr als 17 Jahren nicht geändert wurde.

Dieser Entwurf reagiert auch auf die Veränderung des Preisniveaus, das in letzten Monaten in meisten Wirtschaftsbereichen schnell steigt. Wenn die Freistellung seitens der Europäischen Komission gewährt wird, sollte die Grenze bereits im nächsten Jahr geändert werden. Schätzungen zufolge dürfte sich die Zahl der MwSt-Zahler damit um rund 105.000 verringern.

Nichtsdestotrotz die Befreiung gilt nur für die Unternehmen, die in Tschechien seinen Sitz haben. Die ausländischen Unternehmen müssen sich bereits wegen einer einzigen in Tschechien steuerbaren Transaktion registrieren lassen.

Yourtaxes.cz – Umsatzsteuerregistrierung und Steuernummer in Tschechien

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