Umsatzsteuererklärung

Als Besteuerungszeitraum für die Umsatzsteuer gilt der Kalendermonat in Tschechien.

Ein Umsatzsteuerzahler mit der tschechischen UID-Nummer darf einen vierteljährlichen Besteuerungszeitraum auswählen unter der Voraussetzung, dass bestimmte Bedingungen erfüllt werden (z.B. wenn Umsatz des Mehrwertsteuerzahlers im vorigen Kalenderjahr nicht CZK 10 Mio. überschritt). Das gilt auch für die Amazon-Händler über das FBA Lager in Tschechien, die ihre spezifischen Transaktionen in Tschechien melden müssen. Die Erstellung und Einreichung dieser USt-Meldungen in Tschechien bieten wir für Sie gerne an. Die Meldungen werden aufgrund der Daten von Amazon-Reports (oder z. B. aufgrund der Daten von Amainvoice) erstellt.

Die Umsatzsteuervoranmeldung darf nur elektronisch in Tschechien abgegeben werden. Im Falle der IG-Lieferungen ist auch die zusammenfassende Meldung jeden Monat abzugeben. Die Abgabe von beiden Meldungen können wir aufgrund einer Vollmacht für Sie erledigen. Dasselbe gilt auch im Falle, dass Ihr Unternehmen in Tschechien noch nicht registriert ist – die Umsatzsteuerregistrierung können wir für Sie auch gerne realisieren.

 

Umsatzsteuervoranmeldung und Umsatzsteuererklärung in Tschechien

Das tschechische Umsatzsteuergesetz entspricht den EU-Richtlinien. Die Umsatzsteuer bezieht sich allgemein auf:

  • Alle “steuerpflichtigen Leistungen” innerhalb der Tschechischen Republik, d. h. mit dem Leistungsort hier,
  • Den Import in die Tschechische Republik oder den Erwerb von Gütern aus anderen EU Staaten

Steuerpflichtige Leistungen in der Tschechischen Republik sind die Folgenden: Dienstleistungen, Lieferung von Gütern, Übertragung von Nutzungsrechten, Übertragung von Immobilien, Gebäuden und Bauwerken, Erwerb von Gütern aus anderen EU-Mitgliedsländern usw. Die Umsatzsteuer von diesen Leistungen wird in der monatlichen Umsatzsteuererklärung deklariert. Dabei gibt es keine Umsatzsteuervoranmeldungen sondern nur monatliche Umsatzsteuererklärungen.

Die Umsatzsteuerzahler sind in den meisten Fällen berechtigt, die Vorsteuer geltend zu machen. Einige Dienstleistungen sind von der Umsatzsteuer ausgenommen, hierbei besteht kein Anspruch auf Rückerstattung der Vorsteuer (z. B. Gesundheitspflege, Ausbildung, Finanzdienstleistungen, Versicherungen und langfristige Vermietungen der Immobilien).

Die Vorsteuer können die in Tschechien nicht registrierten Personen mittels des Umsatzsteuererstattungsverfahrens aus Tschechien geltend machen. Dafür ist ein Antrag im Staat ihres Sitzes zu stellen.

 

Umsatzsteuersatz in Tschechien

 Es gibt drei Umsatzsteuersätze in Tschechien:

  • 21 % bei den meisten Gütern und Dienstleistungen
  • 15 % bei einigen ausgewählten Gütern und Dienstleistungen (einschl. Grundnahrungsmittel, Heizung, Wasser)
  • 10 % bei Büchern, Gesundheitsprodukten, Kindernahrung

Die tschechische Regierung plant jedoch große Änderungen der Steuersätze ab 1.1.2024.

Strafen

Die Strafen wegen Fehler bei der Abgabe der Umsatzsteuermeldungen werden seitens des tschechischen Finanzamtes bemessen. Die Unternehmen sollten darauf achten, dass sie höher als z. B. in Deutschland sind.

Intrastat-Meldungen

In Tschechien gilt im Zusammenhang mit der Umsatzsteuer auch die Pflicht, die Intrastatmeldung abzugeben, falls die gegebenen Grenze der Warenlieferungen überschritten sind. Für die INTRASTAT-Meldungen ist das tschechische Zollamt verantwortlich. Bei der nicht-Erfüllung dieser Pflicht kann auch das Risiko der Strafen drohen.

Yourtaxes.cz – Umsatzsteuervoranmeldung und Umsatzsteuererklärung in Tschechien oder in der Slowakei